vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schaden am Transportmittel des Unterfrachtführers - Erfüllungsgehilfenhaftung des Absenders

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/672RdW 2009, 650 Heft 10 v. 12.10.2009

ABGB §§ 1295, 1313a

Zum Kreis der Personen, die in den Schutzbereich des Transportvertrags einzubeziehen sind, gehört auch derjenige, der die Ware als Unterfrachtführer zu transportieren hat. Bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen, wer die Ladetätigkeit vorzunehmen hat, ist die Verladung im Zweifel Sache des Absenders; die Sicherung der Ladung ist dabei als Bestandteil des Verladevorgangs anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte