RL 97/7/EG : Art 6 Abs 1 Satz 2 und Abs 2
Art 6 Abs 1 Satz 2 und Abs 2 RL 97/7/EG stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, generell Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann.