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Rücktrittsrecht des Verbrauchers - (keine) kongruente Anbahnung einer geschäftlichen Verbindung durch den Verbraucher

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2009/659RdW 2009, 642 Heft 10 v. 12.10.2009

KSchG § 3 Abs 3 Z 1

§ 3 Abs 3 Z 1 KSchG schließt das Rücktrittsrecht des Verbrauchers aus, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer zwecks Schließung dieses Vertrags angebahnt hat. Maßgeblich ist nur eine kongruente Anbahnung: Der Verbraucher muss gerade jenen Vertrag angebahnt haben, der geschlossen wurde.

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