Erstmals hat der OGH klargestellt, dass der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters trotz ausgleichsanspruchschädlicher Eigenkündigung zu Recht besteht, wenn der Unternehmer das Vertragsverhältnis während der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst. OGH 2. 6. 2009, 9 ObA 38/08s.