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Gebührenpflicht durch E-Mail?

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2008/571RdW 2008, 622 Heft 9 v. 17.9.2008

Die Reichweite des gebührenrechtlichen Urkunden- und Unterschriftsbegriffs ist für den elektronischen Verkehr noch nicht höchstgerichtlich geklärt. Das führt zu Rechtsunsicherheiten, wenn Verträge über gebührenpflichtige Rechtsgeschäfte iSd § 33 GebG elektronisch übermittelt und gespeichert werden. Zwei Vertragsklauseln zur Schaffung von Rechtssicherheit werden vorgestellt.

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