KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 46, 51
Im Falle eines Konkurses ist
jener Teil der Sonderzahlungen, der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfällt, als Konkursforderung anzusehen,KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 46, 51
Im Falle eines Konkurses ist
jener Teil der Sonderzahlungen, der auf die Zeit vor Konkurseröffnung entfällt, als Konkursforderung anzusehen,