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Patentverletzung durch äquivalente Mittel

Wirtschaftsrecht JudikaturImmaterialgueterrechtRdW 2008/549RdW 2008, 586 Heft 9 v. 17.9.2008

Fortentwicklung der Rsp zu den Voraussetzungen der äquivalenten Benützung einer patentierten Erfindung

PatG 1970: §§ 22, 22a, 155

Bei mehrstufigen chemischen Reaktionsabläufen ist eine Patentverletzung durch äquivalente Mittel trotz Unterschieden in einzelnen Verfahrensschritten noch nicht ausgeschlossen, sofern mit den unterschiedlichen Verfahrensschritten dieselbe technische Wirkung erzielt wird, der angegriffene Lösungsweg für die Maßfigur einer mit allgemeinem Fachwissen ausgerüsteten Fachperson naheliegt und die Fachperson die beiden Lösungswege als gleichwertig empfindet.

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