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VwGH: Bedingter Zinsaufwand der Banken - Rückstellung oder Verbindlichkeit?

SteuerrechtRdW 2008/510RdW 2008, 540 Heft 8 v. 15.8.2008

Die Bank hat zugesagte Einlagezinsen auch dann als Verbindlichkeiten auszuweisen, wenn sich der Zinssatz im Falle der künftigen vorzeitigen Geldbehebung durch den Kunden vermindern wird. Schon deshalb erfolgt keine Abzinsung nach § 9 Abs 5 EStG. Der VwGH hat damit eine bei vielen Bankenprüfungen strittige Frage geklärt.

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