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Ausgleichszulage - kein Abzug von Krankheitskosten

Arbeitsrecht JudikaturSozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2008/509RdW 2008, 539 Heft 8 v. 15.8.2008

ASVG § 292

EStG § 34

Im Ausgleichszulagenrecht sind bei Berechnung des Nettoeinkommens, das für einen Anspruch auf Ausgleichszulage gemeinsam mit der Pension den maßgeblichen Richtsatz nicht übersteigen darf, weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen (hier: krankheitsbedingte Mehraufwendungen) in Abzug zu bringen.

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