ABGB §§ 154, 1016, 1017
AnfO § 2 Z 1
Bei der gesetzlichen Vertretung kommt es auf den Kenntnisstand des gesetzlichen Vertreters an: Dem minderjährigen Kind ist daher die Kenntnis der obsorgeberechtigten Mutter über ihre eigene Benachteiligungsabsicht bei der Erfüllungshandlung zuzurechnen, bei der kein Kollisionskurator für das Kind eingeschritten ist und die hier in der Verbücherung des Veräußerungs- und Belastungsverbots über Grundbuchsantrag der Mutter liegt.