ABGB §§ 1293, 1489
Aufgrund eines Beratungsfehlers des Steuerberaters entstand eine Abgabenschuld. Der Schaden trat in diesem Fall bereits mit dem erstinstanzlichen Steuerbescheid, nicht erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerverfahrens ein. Daher hat die Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen den Steuerberater schon ab dem in erster Instanz erlassenen Bescheid zu laufen begonnen.