Mit Wirksamkeit vom 9. 7. 2008 ist der Basiszinssatz um 0,51 Prozentpunkte von 3,19 % auf 3,7 % gestiegen; daraus ergeben sich zB der Zinssatz für Anspruchszinsen (§ 205 BAO) und für Aussetzungszinsen (§ 212a BAO) mit jeweils 5,7 %, für Stundungszinsen (§ 212 BAO) mit 8,2 % und für Forderungen aus Dienstverhältnissen (§ 49a ASGG) mit 11,7 %.