In der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmerinnen entfällt mit 3. 4. 2009 das Beschäftigungsverbot für Frauen im untertägigen Bergbau. BGBl II 2008/279.
Anmerkung: Weiterhin aufrecht bleiben das Verbot von Arbeiten unter Einwirkung von Blei und von Arbeiten mit besonderer physischer Belastung durch Heben, Tragen, Schieben, Wenden oder sonstiges Befördern von Lasten.