Der OGH hat im Zusammenhang mit der Frage der Verletzung des Ausschließlichkeitsrechts des Markeninhabers das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH ua folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art 5 Abs 1 der Ersten RL 89/104/EWG dahin auszulegen, dass eine Marke auf eine dem Markeninhaber vorbehaltene Art benutzt wird, wenn die Marke oder ein ihr ähnliches Zeichen (etwa der Wortbestandteil einer Wortbildmarke) bei einem Suchmaschinenbetreiber als Keyword gebucht wird und daher bei Eingabe der Marke oder des ihr ähnlichen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine Werbung für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen am Bildschirm erscheint? OGH 20. 5. 2008, 17 Ob 3/08b.