Der Ort der Geschäftsleitung stellt ein zentrales Konzept im österreichischen Abgabenrecht dar. Er bestimmt einerseits, ob eine Körperschaft in Österreich unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist1), hat Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob das Nichtfestsetzungskonzept bei grenzüberschreitenden Umgründungen zur Anwendung kommt2), gibt Auskunft darüber, ob die Tatbestände der harten Auslandsbeurkundung bei Darlehens- und Kreditverträgen anzuwenden sind3), erläutert, wann inländische (steuerpflichtige) Gesellschaften iSd KVG vorliegen4), kann bei seinem Verlegungen zum Anfall von Gesellschaftsteuer führen5) und gibt Auskunft darüber, ob Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen im Inland nach dem neuen Stiftungseingangsbesteuerungsgesetz steuerpflichtig sind. Auch im internationalen Steuerrecht kommt dem Konzept des Orts der Geschäftsleitung wesentliche Bedeutung zu6), die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich allerdings auf das innerstaatliche Konzept des § 27 Abs 2 BAO.