EStG § 4 Abs 5, § 26 Z 4
Ein Fahrradbote, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, kann keine Kilometergelder für die Benützung eines nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrrades als Betriebsausgaben geltend machen. Als Betriebsausgaben sind vielmehr nur die anteiligen tatsächlichen Kosten anzuerkennen.