Wird der Mitunternehmer nach Beendigung der Mitunternehmerschaft zur Haftung für ein Darlehen herangezogen, führt dies zu negativen Einkünften.
Der Bf war atypischer stiller Gesellschafter am Handelsgewerbe einer GmbH. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH wurde im Jahr 1997 das Vermögen der GmbH verkauft und deren Betrieb eingestellt.