vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verschiebung der erstmaligen Valorisierung von Neupensionen verfassungskonform

Arbeitsrecht JudikaturSozialversicherung LeistungsrechtRdW 2008/311RdW 2008, 354 Heft 5 v. 16.5.2008

Erste Rsp zur Frage, ob gegen die Bestimmung des § 108h Abs 1 ASVG verfassungsrechtliche Bedenken bestehen

ASVG § 108h Abs 1

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen gegen die Bestimmung des § 108h Abs 1 letzter Satz, wonach die erstmalige Anpassung von Pensionsleistungen nicht mit 1. 1. des dem Pensionsanfall nächstfolgenden Jahres, sondern erst mit dem 1. 1. des dem Stichtag zweitfolgenden Kalenderjahres erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!