Erste Rsp zur Frage der Berücksichtigung von Zeiten des Bezuges einer Kündigungsentschädigung für die 120 Monate der Ausübung einer Tätigkeit iSd § 255 Abs 4 ASVG
ASVG § 255 Abs 4
Selbst wenn ein AN während des Bezugs von Kündigungsentschädigung arbeitsbereit gewesen ist, sind diese Zeiten für eine Anspruch auf Invaliditätspension älterer AN nach § 255 Abs 4 ASVG auf die geforderte Mindestausübungsdauer der Tätigkeit von 120 Kalendermonaten nicht anzurechnen.