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Amtshaftungsansprüche wegen Unterlassung einer Vorlage an den EuGH

Wirtschaftsrecht JudikaturInternationales VerfahrensrechtRdW 2008/299RdW 2008, 340 Heft 5 v. 16.5.2008

AHG § 1

EG: Art 234

Nicht nur die Unterlassung einer gebotenen Vorlage, sondern auch die zu Unrecht erfolgte Vorlage an den EuGH kann Amtshaftungsansprüche - im letzteren Fall insb wegen der Verfahrenskosten vor dem EuGH - nach sich ziehen.

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