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Zulässigkeit der Revision: Unterschied Prozesshindernis - Sachlegitimation

Wirtschaftsrecht JudikaturVerfahrensrechtRdW 2008/298RdW 2008, 339 Heft 5 v. 16.5.2008

ZPO §§ 503, 519

Die ausdrückliche Verneinung eines Prozesshindernisses (hier: mangelnde Geschäftsfähigkeit und damit Parteifähigkeit der Stifterin) durch das BerufungsG in Überprüfung eines in erster Instanz ergangenen Urteils kann nicht mit Revision (oder Rekurs)

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