Aufgrund der herrschenden Praxis, dass neben Unternehmensberatern auch Wirtschaftstreuhänder und rechtsberatende Berufe unternehmensberatende Funktionen wahrnehmen, wird wegen der nicht zahlreichen Rechtsprechung zur Haftung von Unternehmensberatern auf ein Judikat des OGH vom 19. 1. 1999, GZ 4Ob265/99w, hingewiesen, welches behandelt, wie bei der Prüfung der Haftung in einem Schadenersatzprozess gegen Unternehmensberater vorzugehen ist.