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Ehrenzweigs Emanzipation

WirtschaftsrechtMax LeitnerRdW 2008/272RdW 2008, 326 Heft 5 v. 16.5.2008

Je mehr wir vom römischen Recht bereits gelernt haben, desto weniger Anlaß haben wir, uns fortwährend mit ihm zu beschäftigen. Wer vorwärts kommen will, muss von der letzten Station aus weiter wandern, nicht immer wieder zum Ausgangspunkte zurückkehren.

Ehrenzweig im Krainzschen System, Vorwort zur 4. Auflage (1905)

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