Je mehr wir vom römischen Recht bereits gelernt haben, desto weniger Anlaß haben wir, uns fortwährend mit ihm zu beschäftigen. Wer vorwärts kommen will, muss von der letzten Station aus weiter wandern, nicht immer wieder zum Ausgangspunkte zurückkehren.
Ehrenzweig im Krainzschen System, Vorwort zur 4. Auflage (1905)