KollV-Metallgewerbe: Abschn IV
Im Geltungsbereich des KollV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses mitzuberücksichtigen. Berücksichtigt man, dass die