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KollV-Metallgewerbe - Berücksichtigung der Lehrzeit bei Kündigungsfrist

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2008/237RdW 2008, 284 Heft 4 v. 21.4.2008

KollV-Metallgewerbe: Abschn IV

Im Geltungsbereich des KollV für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe sind bei der Berechnung der Kündigungsfristen Zeiten eines unmittelbar vorangegangenen Lehrverhältnisses mitzuberücksichtigen. Berücksichtigt man, dass die

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