ECG § 7 Abs 2
TKG 2003 idF vor BGBl I 2005/33: § 107 Abs 4
Die Eintragung in die „Robinsonliste“ nach § 7 Abs 2 ECG ist nicht nur von ausländischen, sondern auch von inländischen Diensteanbietern zu beachten.
ECG § 7 Abs 2
TKG 2003 idF vor BGBl I 2005/33: § 107 Abs 4
Die Eintragung in die „Robinsonliste“ nach § 7 Abs 2 ECG ist nicht nur von ausländischen, sondern auch von inländischen Diensteanbietern zu beachten.