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Verbandsklage betreffend Lebensversicherung - unzulässiger Zwang zu Einzugsermächtigung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2008/224RdW 2008, 273 Heft 4 v. 21.4.2008

ABGB § 879 Abs 3

Das Einzugsermächtigungsverfahren bietet für alle Beteiligten grundsätzlich Vorteile; es ist daher noch keine gröbliche Benachteiligung des Vertragspartners iSd § 879 Abs 3 ABGB, wenn der Schuldner zum Ausgleich für die mit der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung verbundenen Kostennachteile des Gläubigers (Barzahleraufschlag) zu entrichten hat.

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