Im folgenden Beitrag wird - angeregt durch aktuelle Entscheidungen des deutschen BGH - vor allem der Frage nachgegangen, ob und inwieweit Garantien Dritter, die ein Käufer zusätzlich zu seinen aus dem Kauf resultierenden Gewährleistungsrechten erhält, der Inhaltskontrolle des § 879 Abs 3 ABGB unterliegen.