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Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2008/192RdW 2008, 245 Heft 4 v. 21.4.2008

Die Beklagte, eine katholische Kirchengemeinde, ist Eigentümerin
der in den Jahren 1952/1953 erbauten Kirche St. Gottfried,deren Altarraum 2002 umgestaltet wurde. Die Klägerin sieht durch diese Umgestaltung das Urheberrecht ihres verstorbenen Vaters verletzt, der die Kirche entworfen und den Innenraum gestaltet hatte; sie begehrte die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Altarraums. Der BGH hat die Klage abgewiesen.

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