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Ablehnung von Richtern im kartellgerichtlichen Verfahren

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2008/189RdW 2008, 245 Heft 4 v. 21.4.2008

Im kartellgerichtlichen Verfahren sind auf die Ablehnung sowohl der Berufsrichter als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden.

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