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Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen - vom Abnehmer gefälschte Ausfuhrnachweise

SteuerrechtJudikaturRdW 2008/184RdW 2008, 244 Heft 3 v. 17.3.2008

UStG: § 6 Abs 1 Z 1, § 7 6. MwSt-RL: Art 15 Nr 2 Liegen die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung in ein Drittland nicht vor, konnte dies der Steuerpflichtige aber infolge der Fälschung des vom Abnehmer vorgelegten Ausfuhrnachweises auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen, ist eine Steuerbefreiung im Billigkeitswege nach den nationalen Vorschriften des betreffenden Mitgliedstaates durchaus möglich; Art 15 Nr 2 der 6. MwSt-RL steht dem jedenfalls nicht entgegen.

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