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Rechnung mit falscher Adresse - kein Vorsteuerabzug

SteuerrechtJudikaturRdW 2008/185RdW 2008, 244 Heft 3 v. 17.3.2008

UStG: § 11 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1 Z Übt der leistende Unternehmer an der auf der Rechnung angegebenen Anschrift keine Geschäftstätigkeit mehr aus und wurde diese Geschäftsanschrift im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung auch im Firmenbuch bereits gelöscht, liegt keine dem § 11 UStG entsprechende Rechnung vor und der Vorsteuerabzug ist somit zu versagen.

VwGH 21. 11. 2007, 2004/13/0133

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