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VwGH: Erkennen der Pflichtversicherung kein Fall des § 295a BAO

SteuerrechtRdW 2008/177RdW 2008, 237 Heft 3 v. 17.3.2008

Die unrichtige Beurteilung einer (hier: sozialversicherungsrechtlichen) Vorfrage kann nicht nach § 295a BAO richtig gestellt werden.

Der Bf war selbstständig als Journalist und Herausgeber einer Zeitschrift (im Selbstverlag) tätig. Er machte viele Jahre hindurch Sonderausgaben unter dem Titel „Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung“ geltend.

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