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Teilwertabschreibungsverbote und die (K)Einfachverwertung von Verlusten

SteuerrechtStB MMag. MichaelPetritz, LL.M. (International Tax Law, Vienna), Mag. (FH) Christoph PuchnerRdW 2008/176RdW 2008, 231 Heft 3 v. 17.3.2008

Im Zuge des StRefG 20051)1)Vgl BGBl I 2004/57. entschloss sich der Gesetzgeber ein gruppenbezogenes und ein einlagenbedingtes Teilwertabschreibungsverbot einzuführen. Um eine Mehrfachverwertung von Verlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung zu vermeiden, wurde in § 9 Abs 7 KStG normiert, dass Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert sowie Veräußerungsverluste nicht mit steuerlicher Wirkung erfolgen können2)2)Vgl ErlRV 451 BlgNr 21. GP; Mayr, Die neue Gruppenbesteuerung, RdW 2004, 246 (247).. Gleichzeitig mit der Einführung der Gruppenbesteuerung schränkte der Gesetzgeber gem § 12 Abs 3 Z 3 KStG aus Missbrauchsüberlegungen auch Teilwertabschreibungen im Falle von mittelbaren Einlagen ein. Dieser Beitrag befasst sich mit verschiedenen Zweifelsfragen iVm diesen (neuen) Teilwertabschreibungsverboten.

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