Im Zuge des StRefG 20051) entschloss sich der Gesetzgeber ein gruppenbezogenes und ein einlagenbedingtes Teilwertabschreibungsverbot einzuführen. Um eine Mehrfachverwertung von Verlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung zu vermeiden, wurde in § 9 Abs 7 KStG normiert, dass Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert sowie Veräußerungsverluste nicht mit steuerlicher Wirkung erfolgen können2). Gleichzeitig mit der Einführung der Gruppenbesteuerung schränkte der Gesetzgeber gem § 12 Abs 3 Z 3 KStG aus Missbrauchsüberlegungen auch Teilwertabschreibungen im Falle von mittelbaren Einlagen ein. Dieser Beitrag befasst sich mit verschiedenen Zweifelsfragen iVm diesen (neuen) Teilwertabschreibungsverboten.