Der Hinweis in der elektronischen Steuerklärung auf eine noch einzureichende IZP-Beilage wahrt die Frist, auch wenn die Beilage tatsächlich nicht eingereicht worden ist.
Der Hinweis in der elektronischen Steuerklärung auf eine noch einzureichende IZP-Beilage wahrt die Frist, auch wenn die Beilage tatsächlich nicht eingereicht worden ist.