vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zwingendes vereinsinternes Schlichtungsverfahren - Unzulässigkeit des Rechtswegs

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2008/165RdW 2008, 205 Heft 3 v. 17.3.2008

JN § 42 Abs 1

VerG § 8

Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis müssen gem § 8 Abs 1 VerG primär vor der Schlichtungseinrichtung ausgetragen werden. Der ordentliche Rechtsweg steht erst nach Beendigung des Schlichtungsverfahrens bzw nach Ablauf von sechs Monaten ab der Anrufung der Schlichtungseinrichtung offen. Einer verfrüht eingebrachten Klage steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte