Erste Rsp zur Frage des Regresses gegen einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen des Alleingesellschafters einer GmbH, die Versicherungsnehmerin einer Kfz-Kaskoversicherung ist
VersVG § 67
Der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten geht gem § 67 Abs 2 VersVG grundsätzlich nicht auf den Versicherer über, wenn er sich gegen einen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen richtet. Ist Versicherungsnehmerin einer Kaskoversicherung eine GmbH und steht der Schädiger im Angehörigenverhältnis zum (Allein-)Gesellschafter dieser GmbH, gilt - ohne besondere Vereinbarung - die Begünstigung des § 67 Abs 2 VersVG nicht, weil der Alleingesellschafter einer GmbH ein von der Gesellschaft verschiedenes Rechtssubjekt ist.