Einem Versicherten, der sich bei einer freiwilligen Blutplasmaspende mit Hepatitis C infiziert hat, steht trotz Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit kein Anspruch auf Integritätsabgeltung zu. OGH 27. 11. 2007, 10 ObS 152/07m.
Einem Versicherten, der sich bei einer freiwilligen Blutplasmaspende mit Hepatitis C infiziert hat, steht trotz Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit kein Anspruch auf Integritätsabgeltung zu. OGH 27. 11. 2007, 10 ObS 152/07m.