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Keine Integritätsabgeltung für Hepatitis-C Erkrankung durch Blutplasmaspende

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2008/146RdW 2008, 186 Heft 3 v. 17.3.2008

Einem Versicherten, der sich bei einer freiwilligen Blutplasmaspende mit Hepatitis C infiziert hat, steht trotz Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit kein Anspruch auf Integritätsabgeltung zu. OGH 27. 11. 2007, 10 ObS 152/07m.

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