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Kündigungsschutz bei In-vitro-Fertilisation

Info aktuellArbeits- & SteuerrechtRdW 2008/144RdW 2008, 186 Heft 3 v. 17.3.2008

In einem österreichischen Anlassfall hat der EuGH nun ausgesprochen, dass bei einer In-vitro-Fertilisation noch keine Schwangerschaft einer gekündigten Arbeitnehmerin vorliegt, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung ihre Eizellen zwar bereits befruchtet, aber noch nicht in ihre Gebärmutter eingepflanzt worden sind; der Kündigungsschutz der RL 92/85/EWG (Mutterschutz-RL) kommt daher nicht zur Anwendung.

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