UStG § 10 Abs 2 Z 4 lit d
Der wetterfeste Verbau (zuvor offener) Balkonflächen durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft stellt keinen Erhaltungsaufwand dar. Somit kann für diese von der Wohnungseigentümergemeinschaft an die einzelnen Wohnungseigentümer erbrachte Leistung der begünstigte Steuersatz des § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG nicht zur Anwendung kommen.