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Abtretung eines Grundstücks zwecks Gehsteigerrichtung - kein Spekulationsgeschäft

Steuerrecht JudikaturRdW 2008/132RdW 2008, 184 Heft 2 v. 25.2.2008

EStG § 30 Abs 3 Z 2

Wird ein zwei Jahre zuvor erworbenes Grundstück - nach der „freiwilligen“ Stellung eines Antrages auf Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen zwecks Erlangung einer Baubewilligung - teilweise für die Errichtung eines Gehsteiges noch vor einer zwangsweisen Durchsetzung an die Gemeinde Wien abgetreten, so handelt es sich dabei nicht um einen „spekulativen Verkauf“.

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