Sowohl die öffentliche Meinung als auch die Tagespolitik vermitteln den Eindruck, dass die Rechtsprechung der innerstaatlichen und der europäischen Höchstgerichte auf wenig Verständnis stößt. Ebenso wie in anderen die Interessen der Mitbürger fundamental betreffenden Sachbereichen erscheint es im Bereich des Steuerrechtes erforderlich, abseits des Tagesgeschäftes die Besteuerung an der Richtschnur des Gleichheitssatzes zu messen. Es ist an die Gesetzgebung zu appellieren, eine allen Mitbürgern gerecht werdende Steuerreform in Angriff zu nehmen.