BMF: Klarstellung zur Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG
SteuerrechtRdW 2008/124RdW 2008, 174 Heft 2 v. 25.2.2008
Es bestehen keine Bedenken, einen Antrag, der in der Steuererklärung des Jahres, in dem Rechungslegungspflicht eingetreten ist, nicht gestellt wurde, bis zur Rechtskraft des Bescheides dieses Jahres nachzuholen.