DBA-Betriebsstättendiskriminierungsverbot samt tatsächlichem Ausschluss einer doppelten Verlustverwertung bewirken, dass inländischen Betriebsstätten ein Verlustvortrag zusteht.
Eine Schweizer AG unterhält in Österreich eine Zweigniederlassung, die bis 1998 jeweils Verluste erzielte. Im Jahr 1999 erzielte die österreichische Betriebsstätte erstmals einen Gewinn (von 284.172 S).