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Haftung des Abschlussprüfergehilfen gegenüber der geprüften Gesellschaft nach HGB aF

WirtschaftsrechtJudikatur UnternehmensrechtRdW 2008/99RdW 2008, 142 Heft 2 v. 25.2.2008

HGB idF vor BGBl I 2001/97: § 275

Der Abschlussprüfergehilfe haftet der geprüften Gesellschaft nach § 275 HGB in der bis zum 31. 12. 2001 geltenden Fassung nur im Rahmen seines Dienstverhältnisses/Auftrags zum Geschäftsherrn (Abschlussprüfer).

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