Der Gesetzgeber hat die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen neu geregelt, nachdem der VfGH sie als verfassungswidrig aufgehoben hatte. Auch die Neuregelung stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken, weil es im Falle der Unterdeckung zu einem Gewinnzuschlag kommt, der zur Besteuerung eines fiktiven Gewinns führt. Eine neue Verfassungswidrigkeit könnte außerdem dadurch entstanden sein, dass für Pensionsrückstellungen eine Wertpapierdeckung weiterhin besteht, während sie für Abfertigungsrückstellungen abgeschafft ist.