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Internationaler Straßenverkehr mit Russland - keine USt-Befreiung mehr

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/22RdW 2008, 58 Heft 1b v. 23.1.2008

Gemäß Beschluss der Bundesregierung vom 19. 9. 2007 wurde im Verhältnis zur Russischen Föderation Art 14 Abs 1 des Abkommens mit der Regierung der UdSSR über den internationalen Straßenverkehr (kundgemacht in BGBl 1973/453 idF BGBl 1979/119) hinsichtlich der Befreiung von der Umsatzsteuer mit Wirkung vom 1. 1. 2008 suspendiert. BGBl III 2007/138.

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