Die MwSt-Ausnahmeregelungen, die in der RL 2006/112/EG im Einklang mit der Beitrittsakte von 2003 vorgesehen sind und die eine bessere Anpassung der Wirtschaft bestimmter neuer Mitgliedstaaten an den Binnenmarkt ermöglichen sollen, sind grundsätzlich zum 31. 12. 2007 ausgelaufen. Im Hinblick auf die derzeitige Debatte über die Anwendung ermäßigter Steuersätze und den von der Kommission vorzulegenden Legislativvorschlag werden aber bestimmte Ausnahmeregelungen bis Ende 2010 verlängert, dh für die Zeit der verlängerten Geltungsdauer der versuchsweisen Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf arbeitsintensive Dienstleistungen. Die RL 2006/112/EG wurde daher entsprechend geändert. ABl L 346 vom 29. 12. 2007 S 13.