In einer beachtenswerten Entscheidung hat der OGH erstmals zu den Voraussetzungen Stellung genommen, unter denen ein internationales Bankgeschäft als im Inland erbracht gilt. Neben grundsätzlichen Fragen zur (extra)territorialen Reichweite des österreichischen Bankaufsichtsrechts stellen sich dabei insbesondere auch Fragen der Gehilfenzurechnung, mit denen sich bereits der Jubilar dieser Festschrift in zahlreichen Studien eingehend beschäftigt hat. Hier wird zu untersuchen sein, inwieweit die im Rahmen des Zivilrechts entwickelten Zurechnungsgrundsätze auch im (Bank-)Aufsichtsrecht Anwendung finden können. Abschließend soll der Frage nachgegangen werden, ob die sonderbare zivilrechtliche Sanktion des § 100 Abs 1 BWG mit dem verfassungsrechtlichen Sachlichkeitsgebot in Einklang steht.