Im Beitrag von Mayr wird im Zusammenhang mit Einbringungen nach Art III UmgrStG die These vertreten, dass die fehlende Steuerhängigkeit der Gegenleistungsanteile zu einer Entstrickungsbesteuerung nach § 16 Abs 1 Satz 2 UmgrStG führt. Im nachfolgenden Beitrag wird die Belastbarkeit dieser - auch den Umgründungssteuerrichtlinien entgegenstehenden - Meinung geprüft.